Der Inhalt von diesem Auftritt war projektbedingt befristet.
Er wird daher ab dem 01.10.2014 nicht mehr aktualisiert und steht Ihnen ab diesem Zeitpunkt lediglich als Archiv zur Verfügung

Informationen zum Folgeprojekt finden Sie ab Mitte/Ende September unter
www.energie-effizienz-netzwerke.de

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Gibt es eine verbindliche Zielvorgabe und besteht eine Verpflichtung seitens des beteiligten Unternehmens, Maßnahmen bis zu einem bestimmten Zeitpunkt umzusetzen?

Die Zielvereinbarungen geben die Einsparpotentiale wieder, die die einzelnen Betriebe bzw. das Netzwerk insgesamt am Ende der Laufzeit erreichen wollen, und dienen vorwiegend der Motivation in der Gruppe.

Jedes Netzwerkunternehmen bestimmt – auf Basis des Initialberatungsberichtes – seine eigenen Zielvorstellungen im Rahmen der Netzwerkarbeit, d.h., die Zielvereinbarungen des Netzwerks resultieren aus den Einsparpotentialen, die die einzelnen Betriebe bzw. das Netzwerk insgesamt am Ende der Laufzeit erreichen wollen. Da es sich nicht um eine vertraglich verbindlich vereinbarte Zielvorgabe handelt, würden bei Unterschreitung der Zielvereinbarung den Betrieben keine Nachteile erwachsen außer der geringeren Energieeffizienz und den damit nicht gesenkten Energiekosten. Daher sind weder die Maßnahmen noch der Zeitpunkt ihrer Realisierung zwingend vorgeschrieben.

Bisher haben die Netzwerke ihr selbst gestecktes Ziel jedoch in der Regel erreicht bzw. häufig übertroffen.

 
 

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