Förderbedingungen

Netzwerkträger können natürliche und juristische Personen sein, die über ausreichende wirtschaftliche und personelle Ressourcen zur Initiierung, zum Aufbau und Betrieb eines Energieeffizienz- und Klimaschutz-Netzwerkes verfügen. Mit bis zu einem Drittel der entstehenden Kosten können Netzwerkträger gefördert werden, die mindestens mit 10 Unternehmen Verträge abgeschlossen haben.

Die Vergabe der Fördermittel erfolgt nach regionalen und fachlichen Gesichtspunkten in einem zwei-stufigen Verfahren. In der ersten Stufe legen Bewerber eine Projektskizze vor. Diese soll mindestens eine kurze Beschreibung des geplanten Netzwerks, das Bundesland und den Einzugsbereich des geplanten Netzwerks sowie ggfs. bereits feststehende beteiligte Betriebe und Angaben über die Kompetenzen des vorgesehen Netzwerkträgers beinhalten. Bei positiver Bewertung der Projektskizze wird dem Bewerber zugesichert, dass binnen einer Frist von drei Monaten nicht gleichzeitig mehr als 30 positive Bescheide der grundsätzlichen Förderfähigkeit ergehen. Innerhalb dieser Frist sollte die Akquisition abgeschlossen und der Förderantrag gestellt werden.Die Projektskizze und die Antragsunterlagen sind einzureichen bei:

Fraunhofer Institut für System- und Innovationsforschung (Fraunhofer ISI)
Prof. Dr. Harald Bradke
Leiter der Abteilung Energiepolitik und Energiesysteme
Breslauer Straße 48
76139 Karlsruhe
E-Mail: harald.bradke@isi.fraunhofer.de

Förderbekanntmachung
Informationen für potenzielle Netzwerk-Initiatoren (Infopaket 1)

 
 
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