Der Inhalt von diesem Auftritt war projektbedingt befristet.
Er wird daher ab dem 01.10.2014 nicht mehr aktualisiert und steht Ihnen ab diesem Zeitpunkt lediglich als Archiv zur Verfügung

Informationen zum Folgeprojekt finden Sie ab Mitte/Ende September unter
www.energie-effizienz-netzwerke.de

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Was passiert, wenn ein Unternehmen nicht alle gewünschten Daten bereitstellen kann oder will, und wie wird die Vertraulichkeit von Firmendaten sichergestellt?

Zur Bewertung des Effizienzfortschritts und der Emissionsminderung sind erstmals zur Initialberatung und anschließend jährlich Produktionsmengen (eventuell auch als anonymisierte energieverbrauchsrelevante Leistungseinheiten oder Tonnagen) sowie Energieverbrauchswerte und die ergriffenen Energieeffizienzmaßnahmen anzugeben. Dieser Pflicht muss jeder teilnehmende Betrieb im Rahmen seiner Möglichkeiten nachkommen.

Im Rahmen ihrer Zusammenarbeit unterwerfen sich alle am Projekt beteiligten Institutionen und Personen vertraglich der Geheimhaltungspflicht bzgl. der Produktions- und Energiedaten.

Im Netzwerk werden i.d.R. mögliche Einsparpotentiale und Maßnahmen diskutiert, nach außen werden nur Daten des Gesamt-Netzwerkes nach vorheriger Abstimmung veröffentlicht. Inwieweit innerhalb des Netzwerkes ein weitergehender Datenaustausch erfolgt, wird jeweils fallweise vereinbart. Eine Veröffentlichung von Betriebsdaten erfolgt ausschließlich über den betroffenen Betrieb selbst, falls er damit an die Öffentlichkeit gehen will.

 
 

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